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Pflegeberatung
Ist die Pflegebedürftigkeit anerkannt, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit Pflegesachleistungen(zugelassene Pflegedienste oder Tagespflege) in Anspruch zu nehmen, ausschließlich das Pflegegeld zu nutzen oder eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld zubeanspruchen.

Sollten Sie sich entscheiden ausschließlich das Pflegegeld in Anspruch zu nehmen, d.h. diePflege wird von den Angehörigen (Pflegeperson) durchgeführt, sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchzuführen.

Die gesetzlich geforderte Pflegeberatung hat mehrere Hintergründe. Zum einen bekommt der pflegende Angehörige eine regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Zum anderen dient die Pflegeberatung der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege durch Angehörige (die Pflegeperson). Grundsätzliches Ziel der Beratungseinsätze durch zugelassenes Pflegefachpersonal ist die gewissenhafte Sicherstellung einer adäquaten Versorgung des Pflegebedürftigen.Dieses muss entsprechend formal bestätigt werden.Durch die gesetzliche Grundlage kann die Pflegekasse bei nicht Durchführung von Pflegeberatung das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen.


Pflegestufe I und II: einmal halbjährlich  -   Pflegestufe III: einmal vierteljährig

Die Kosten der Pflegeberatung wird durch die Pflegeversicherung getragen.

Informieren Sie sich ganz unverbindlich & kostenlos.
 
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