Leistungen

Leistungen

Pflegedienst seit über 33 Jahren

Ambulante Pflege

Tagespflege

Hausnotruf-Service

Pflegeberatung & Kurse

Ambulante Pflege

Als erster privater Pflegedienst in Neumünster mit mehr als 33 Jahren Erfahrung in der ambulanten Versorgung, arbeiten wir mit anderen erfahrenen Dienstleistern partnerschaftlich zusammen, um Ihre Versorgung zuhause sicherzustellen.In einer persönlichen Beratung erhalten Sie eine individuelle und passende Lösung zur Ihrer Pflegesituation.

Ziel unseres Angebots ist es, den Menschen, die wir mit unserem ambulanten Pflegedienst betreuen, eine weitgehend eigenständige Lebensführung zu Hause zu ermöglichen.

Dank unserer pflegerischen Versorgung und der Weiterführung der ärztlichen Behandlung, können wir Verlegungen in ein Krankenhaus oder Pflegeheim vermeiden oder deutlich verzögern.

Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen oder Ihren Angehörigen eine umfassende Versorgung Zuhause. Durch das Leistungsangebot unserer Kooperationspartner kann die Pflege grundsätzlich ergänzt und verstärkt werden. Gerne Unterstützen wir Sie bei den individuellen Wünschen und Vorstellung. Folgende Leistung werden durch unsere Kooperationspartner erbracht:

Essen auf Rädern

Hausnotrufservice

Hilfsmittelversorgung

Spezielle Hilfsmittel

Wohnraumanpassung

Pflegehilfsmittel

Inkontinenzversorgung

Die Kosten für unsere pflegerischen Leistungen können von Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse oder vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Tagespflege

Tagespflege in Neumünster

Im Jahre 1999 wurde von uns die erste Tagespflege in Neumünster eröffnet. Seit über 16 Jahren befindet sie sich am Großflecken 40 a. Diese teilstationäre Versorgungsform dient der Pflege und Betreuung älterer und kranker Menschen während des Tages, aber nicht über Nacht. Somit bieten wir pflegebedürftigen Menschen, die tagsüber Hilfe und Betreuung suchen, aber gleichzeitig ihr Zuhause nicht aufgeben wollen, unsere Hilfe an. Gleichzeitig entlasten wir mit diesem die pflegenden Angehörigen, Nachbarn oder Freunde. Diese können während der Zeit, in der der Pflegebedürftige in der Tagespflege versorgt wird, anderen Tätigkeiten nachgehen oder sich einfach von der Pflege erholen und neue Kraft sammeln.

Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08.00 – 16.00 Uhr.

Um den Hin- und Rücktransport müssen sie sich nicht kümmern, dies wird von hauseigenem Fahrdienst übernommen.

Auch eine Kombination aus ambulanter Pflege und Tagespflege ist möglich. So kann morgens die Versorgung von ambulantem Pflegedienst übernommen und zwei Tage die Tagespflege besucht werden. Ganz individuell und nach ihren Wünschen können wir Ihre Versorgung planen.

Informieren Sie sich ganz unverbindlich & kostenlos.

Sie haben weitere Fragen?

Werfen Sie einfach einen Blick in unseren Fragenkatalog oder Kontaktieren Sie uns!

Hausnotruf-Service

Sicherheit auf Knopfdruck
Sie erhalten mit dem Hausnotrufgerät ein Zusatzgerät zu Ihrem Telefon. Ein kleiner Funksender, der wahlweise als Kette oder Armband getragen werden kann, stellt per Knopfdruck im Notfall die Verbindung zur Notrufzentrale her. Die Notrufzentrale mit geschulten Mitarbeitern nehmen Ihren Anruf rund um die Uhr entgegen und veranlassen gezielte Hilfe – worauf Sie sich verlassen können. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich nicht mehr verständlich machen können. Denn wir wissen, woher der Anruf kommt.

Der schnelle Helfer
Der Hausnotruf ermöglicht sofortige Hilfe im Notfall, sei es in Ihrer Wohnung oder im Garten.
Die Notruf- und Serviceleitstelle, mit der Sie direkt verbunden sind,
ist Tag und Nacht besetzt und immer für Sie da.

Sicherheit, die Sie sich leisten können
Die Kosten können nach Prüfung durch die Pflegekasse übernommen werden.

Anträge & Installation
Sie brauchen sich um keine Anträge oder Installation zu bemühen.
Diese unangenehme Aufgabe erledigen wir gerne für Sie.

Es besteht die Möglichkeit das Hausnotrufsystem unabhängig mit einem Telefonanschluss in Anspruch zu nehmen.

Sie möchten mehr Informationen zum Hausnotrufsystem?
Dann rufen Sie uns an! Tel.: 92 110

Pflegeberatung

Ist bei einem Menschen die Pflegebedürftigkeit im Sinn des SGB XI anerkannt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die daraus folgenden Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen.
Auswählen können Sie zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationspflege.

Sollten Sie die Variante Pflegegeld wählen, wird die Pflege also von Angehörigen oder sonstigen Ihnen nahestehenden Personen durchgeführt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchzuführen.

Für diese gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung gibt es mehrere gute Gründe. Zum einen bekommt der pflegende Angehörige eine regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Zum anderen dient die Pflegeberatung der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen. Oberstes Ziel der Beratungseinsätze durch zugelassenes Pflegefachpersonal ist jedoch die die gewissenhafte Sicherstellung einer angemessenen Versorgung des Pflegebedürftigen. Sollte eine vorgeschriebene Pflegeberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder sogar komplett einzustellen.

Die Pflegeberatung erfolgt bei Pflegegrad 1 bis 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 bis 5 einmal vierteljährlich. Die Kosten der Pflegeberatungsgespräche werden durch die Pflegeversicherung getragen.

Informieren Sie sich ganz unverbindlich & kostenlos.

Pflegekurse & Pflegeschulungen

Die Pflegekassen haben für Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, unentgeltlich Schulungskurse vor Ort durchzuführen. Diese Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Pflegediensten und -einrichtungen, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Sie bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu den unterschiedlichsten Themen. Außerdem bieten diese Kurse pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Auf Wunsch findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen statt. Zudem haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Online-Pflegekurse zu besuchen.

 

Das Wichtigste im Überblick

Gesetzliche Grundlage: § 45 SGB XI

Zielgruppe und Zielsetzung: Angehörige und ehrenamtliche Personen können in Pflegekursen und Pflegeschulungen Fertigkeiten für die eigenständige Durchführungder Pflege erlernen.

Kosten: Für pflegende Angehörige oder interessierte Personen entstehen keine Kosten.

Die vollständigen Gebühren für den Pflegekurs oder eine Pflegeschulung tragen die Pflegekassen bzw. das private Versicherungsunternehmen.

Pflegekurse in der Gruppe in unseren Räumlichkeiten oder individuelle Pflegeschulungen in der Häuslichkeit.

Freiwillige oder verpflichtende Teilnahme? Die Teilnahme an einem Pflegekurs oder einer Pflegeschulung ist freiwillig. Niemand ist dazu verpflichtet, daran teilzunehmen.

Unser Unternehmen ist bei den Pflegekassen zugelassen und darf diese Kurse anbieten.

Termine: Individuell nach Terminabsprache und Verfügbarkeit.